Online und in Präsenz bietet die Bundesagentur für Arbeit zur Sprachförderung mit dem BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Deutsch für den Beruf an. Mit dem Antrag auf Teilnahmeberechtigung können Auszubildende im Sinne des § 57 Absatz 1SGB III vor oder während ihrer Berufsausbildung die Teilnahme an einem Berufssprachkurs beantragen.
Die Berufssprachkurse für Azubis bieten ein passgenaues Angebot zur individuellen und kontinuierlichen Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer. Die in den Kursen vermittelten Schlüsselkompetenzen helfen dabei, sprachliche Lücken zu schließen mit dem Ziel, Ausbildungsabrüche zu vermeiden und Abschlussquoten zu erhöhen.
Der Sprachunterricht findet zusätzlich zur Ausbildung statt. Für die Praxen entstehen keine weiteren Verpflichtungen oder Kosten.