Azubis können durch Vorlage des Auszubildendenausweises Vergünstigungen in Kinos, Museen, Schwimmbädern, bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Veranstaltungen erhalten. Diesen Auszubildendenausweis können Auszubildende zur / zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) bei ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband kostenlos anfordern.
Der Auszubildendenausweis bescheinigt den Status als Auszubildende zur/ zum Zahnmedizinischen Fachangestellten. Er hat in etwa die Größe eines Personalausweises und muss vom Auszubildenden handschriftlich ausgefüllt und von der ausbildenden Zahnarztpraxis sowie vom Zahnärztlichen Bezirksverband unterschrieben und abgestempelt werden.
Außerdem ist ein aktuelles Foto von sich in Passbildgröße erforderlich, das die zuständige Berufsschule abstempelt. Sie bestätigt auch die Gültigkeit des Ausweises für das jeweilige Schuljahr.