Das Referat Zahnärztliches Personal / Aus- und Fortbildung weist alle Ausbildungspraxen sowie Auszubildenden auf wichtige Informationen rund um die Ausbildung in der Zahnarztpraxis hin. Auf der Fortbildungsseite der Bayerischen Landeszahnärztekammer gibt es viel Wissenswertes rund um die Ausbildung zur/m Zahnärztlichen Fachangestellten (ZFA).
Die Ausbildung beginnt – das gilt es zu beachten:
Gerade der Ausbildungsbeginn bringt viele neue Anforderungen, Informationen und Aufgaben mit sich, Die folgende Übersicht hilft, die wichtigsten Punkte nicht aus dem Blick zu verlieren.
- Der Ausbildungsvertrag ist unbedingt vor Beginn der Ausbildung abzuschließen.
- Der wesentliche Inhalt des Vertrages muss schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien bzw. den gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen unterzeichnet werden. Über den Ausbildungsvertrags-Konfigurator (kurz AVK) lässt sich digital und unkompliziert ein maßgeschneiderter Ausbildungsvertrag erstellen. Alternativ kann ein Ausbildungsvertrag samt Anlagen auf der Homepage des ZBV Schwaben unter Azubis zu ZFA -> Ausbildung -> Ausbildungsvertrag ausgefüllt und ausgedruckt werden. Vergessen Sie nicht, die Vertragsunterlagen an den zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) für die Überprüfung und anschließende Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis zu schicken.
Weitere wichtige Unterlagen, die benötigt werden:
- Sozialversicherungsausweis, Anmeldebescheinigung der Krankenkasse, steuerliche Identifikationsnummer, Bankverbindung, Nachweis der erforderlichen Impfungen
- Bei Minderjährigen: Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Achtung: Bei Auszubildenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Auszubildenden aus Nicht-EU-Ländern muss eine Prüfung des vollständigen Aufenthaltstitels erfolgen.Benötigt wird eine Kopie des Aufenthaltstitels für die Personalakte mit Angaben zum Ablaufdatum des Aufenthaltstitels oder etwaiger Beschränkungen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, besteht für den Arbeitgeber ein Haftungsrisiko!
- Anmeldung bei der Berufsschule
- Besprechung des individuellen betrieblichen Ausbildungsplans
- Besprechung der zu erstellenden Wochenberichte und der individuellen Berichte („Ausbildungsnachweis“)
- Besprechung grundlegender Abläufe und Umstände, wie zum Beispiel:
- Arbeitszeiten und Pausen, bei Jugendlichen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
- Infos dazu, wie und bei wem man sich krankmelden muss
- Schulzeiten, insbesondere Ablauf des zweiten Berufsschultages
- Vorstellung des Praxisteams
- Praxisrundgang
- Kennenlernen des Ausbildungsbeauftragten
- Vorstellung der Arbeitsgebiete und Tätigkeitsbereiche:
- Insbesondere Umgang mit den Patienten und Patientinnen, Einweisung in Datenschutz und Schweigepflichten, Einweisung in persönliche Schutzausrüstung und allgemeine Hygienemaßnahmen sowie in Verhalten und Mitwirkung während der Behandlung, Vor- und Nachbereitung des Behandlungsplatzes, Einweisung in die Dokumentation (Karteikarte, IT-Systeme, Praxissoftware, Kommunikationsmittel)
- Regelmäßige Feedback-Gespräche: Was läuft gut? Wo gibt es Verbesserungsbedarf? Wie kann die oder der Auszubildende unterstützt werden?