Der ZBV Schwaben gibt Bayerische Tabelle 2025 heraus

Unterstützung zur zahnärztlichen Abrechnung als Antwort auf den jahrzehntelangen Stillstand des GOZ-Punktwerts

Augsburg. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Zahnarztpraxen und der drohenden GOÄneu, die der Deutsche Ärztetag Ende Mai auf den Weg gebracht hat, unterstützt der ZBV Schwaben seine Mitglieder auch 2025 mit der Bayerischen Tabelle, die den BEMA mit GOZ/GOÄ vergleicht.  

Die Antwort auf Gebührensätze ohne Steigerungsmöglichkeit und mehr als 1300 Zuschlagsziffern in der GOÄneu gibt der ZBV mit der aktuellen Tabelle für die Zahnarztpraxen. Der Mindesthonorarumsatzbedarf pro Stunde wird jährlich moderat nach oben angepasst. 2025 beträgt er 417 Euro für die kleine Zahnarztpraxis. Auch die niedergelassenen (Fach)Ärzte müssen betriebswirtschaftlich vorgehen.

Ein Inflationsausgleich fehlt sowohl für die Zahnärzte, deren GOZ-Punktwert seit 35 Jahren nicht erhöht wurde, als auch für Ärzte in der GOÄneu. Die GOÄneu bringt keine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung seit 1996.

Während die Mehrheit der Ärzte in Krankenhäusern, MVZs und ähnlichen Einrichtungen angestellt sind und Gehälter beziehen, sind die Zahnärzte in Deutschland noch überwiegend in eigener Praxis tätig oder umsatzbeteiligt und tragen damit unternehmerische Verantwortung. Mit der Bayerischen Tabelle lässt sich der eigene betriebswirtschaftliche Minutenwert leicht errechnen und die Basiswerte entsprechend anpassen. „Damit lässt sich Zahnmedizin nach State-of-the-Art mit angemessenen Honoraren durchführen“, sagt ZBV-Vorsitzender Christian Berger, der die Tabelle jährlich neu für den Praxisalltag justiert.

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