Die „Abweichende Vereinbarung“ nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ hat strenge formale Regeln, ggf. sollten Behandler ihren Patienten ein erläuterndes Beiblatt mitgeben, denn die Vereinbarung selbst darf keinen zusätzlichen Text beinhalten.
Zu beachten:
- Die Abweichende Vereinbarung muss persönlich zwischen Zahnarzt/Zahnärztin und Patient abgesprochen werden, Praxismitarbeiter(innen) dürfen nur das Vorgespräch führen.
- In der Vereinbarung müssen die Gebührennummer, die Bezeichnung der Leistung, der Steigerungssatz und der sich daraus ergebende Euro-Betrag angegeben werden, das abgebildete Muster begnügt sich mit dieser Mindestangabe.
- Es ist zulässig den Zahn/das Gebiet/die Region und die Anzahl der Leistungen anzugeben, weil dadurch die Berechnung des Gesamtbetrages für den Patienten transparent dargestellt und rechnerisch nachvollziehbar wird.
- Erforderlich sind die Unterschriften von Zahnarzt/Zahnärztin und Patient grundsätzlich auf demselben Schriftstück.
- Der Zahlungspflichtige/Patient muss eine Kopie bzw. Zweitanfertigung der Vereinbarung erhalten. Das sollte
auf geeignete Weise in der Patientenkartei dokumentiert.