Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz im Jahr 2024 für zahnärztliches Personal
Zahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die ihre Kenntnisse im Strahlenschutz ab dem Jahr 2019 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen Turnus verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz 2024 zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen.
Zahnarzthelfer/innen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen Röntgenschein in der Praxis röntgen. Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an. Sie erhalten vorab ein Skript mit einem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz.
Freitag, 15. Nov. 2024 – Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg
– 13.30 Uhr –
Anmeldeformular – Anmeldeschluss 30. 10.2024
Freitag, 13. Dez. 2024 – Haus Sankt Ulrich, Kappelberg 1, 86150 Augsburg
– 13.30 Uhr –
Anmeldeformular – Anmeldeschluss 27. 11.2024
Gebühr:
50 Euro inkl. Skript, Dauer: ca. 2 Stunden. Bitte pro Person eine Anmeldung ausfüllen!
Achtung: Anmeldung erfolgt nur mit Kopie des letzten Röntgennachweises
Anmeldung via Post, Fax oder E-Mail an:
ZBV Schwaben, Lauterlech 41, 86152 Augsburg; Fax 08 21/3 43 15 22; zbv@zbv-schwaben.de