Beschreibung
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz im Jahr 2025 für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Nach § 48 Abs. 1 der Röntgenverordnung sind Zahnärztinnen und Zahnärzte innerhalb eines fünfjährigen Turnus’ verpflichtet, ihre Fachkunde im Strahlenschutz zu aktualisieren. Wer also 2019 seine Fachkunde – meist zusammen mit der Approbation – erworben hat, ist im Jahr 2025 verpflichtet, diese zu aktualisieren.
Nach der Anmeldung zu diesem Kurs senden wir Ihnen ein Skriptum zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz mit einem Prüfungsbogen zum Nachweis Ihrer Kenntnisse zu. Diesen Prüfungsbogen bringen Sie bitte bei der Kursteilnahme mit, Sie erhalten nach bestandener Prüfung Ihr Fortbildungszertifikat des ZBV über die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz.
Der Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich oder die Absage mit der Nennung eines Ersatzteilnehmers. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornierungsgebühr von 100 % fällig.