Description
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz im Jahr 2024 zahnärztliches Personal
Zahnarzthelfer/innen (ZAH) bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) mit Kenntnissen im Strahlenschutz, die ihre Kenntnisse im Strahlenschutz ab dem Jahr 2019 erworben haben, sind nach § 18a Abs. 3 der Röntgenverordnung innerhalb eines fünfjährigen Turnus verpflichtet, die Kenntnisse im Strahlenschutz 2024 zu aktualisieren, wenn sie weiter ihre erworbenen Kenntnisse anwenden wollen.
Zahnarzthelfer/innen bzw. Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen nur mit einem gültigen Röntgenschein in der Praxis röntgen. Der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben bietet für ZAH/ZFA regelmäßig Fortbildungskurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz mit Prüfung an.
* Bitte senden Sie Ihren letzten Röntgennachweis per Mail an zbv@zbv-schwaben.de. Ohne Zusendung können Sie nicht an unserem Kurs teilnehmen.
Sie erhalten 14 Tage vorab ein Skript mit einem Prüfungsbogen, den Sie bitte zum Kurs mitbringen. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung des ZBV über die aktualisierten Kenntnisse im Strahlenschutz. BITTE MELDEN SICH BIS SPÄTESTENS 7 TAGE VOR KURSBEGINN, WENN SIE KEIN
SKRIPT ERHALTEN HABEN!!!
Der Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich oder die Absage mit der Nennung eines Ersatzteilnehmers.
Nach diesem Zeitpunkt wird eine Stornierungsgebühr von 100 % fällig.