Corona

Maßnahmen und Hilfen in der Coronakrise

12.09.2022
Ab 1. Oktober kein dritter Nachweis über Impfung oder Genesung von aktuell Beschäftigten
Bayern geht in der Debatte über die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 1. Oktober einen Weg, der von der realitätsfernen Linie der Bundesregierung abweicht und für Entlastungen sorgt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Samstag in München hingewiesen. Mehr:

Strahlenschutz: Coronabedingte Ausnahmeregelungen teilweise
beendet
Die Ausnahmeregelungen zu Aktualisierungskursen im Strahlenschutz sind zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Zudem ist die Teilnahme an Online-Strahlenschutzkursen noch längstens bis zum 30. Juni 2022 möglich.
Info ZBV direkt der BLZK

31.03.2022
Hygienepauschale endet

07.02.2022
Neues zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

19.01.2022
Covid-19-Impfpflicht für zahnmedizinisches Personal ab 16.03.2022

19.01.2022
Covid-19-Impfpflicht für zahnmedizinisches Personal ab 16.03.2022

07.01.2022
Impf-Fahrplan für Zahnärzt*innen

22.12.2021
Verlängerung der Hygienepauschale nach 383 GOÄ (analog) zum 2,3-fachen Satz (4,02 €)

04.12.2021
BZÄK&KZBV: Impfung in der ZA-Praxis nicht sofort möglich

29.09.2021
Corona-Hygienepauschale bis 31.12.2021 verlängert

Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 47. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. September 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021. PKV und Beihilfe unterstützen mit der Verlängerung der sog. Hygienepauschale die Zahnärztinnen und Zahnärzten bei der Bewältigung der pandemiebedingten Mehrkosten. Die Beteiligten sind sich einig, dass die Empfehlung zur Hygieneziffer nach der GOZ-Nr. 3010 analog mit dem Beschluss Nr. 47 letztmalig verlängert wurde.

Beschluss Nr. 47 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr.3010 GOZ analog zum Einfachsatz (=  6,19 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt befristet  bis  zum 31. Dezember 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Dieser Beschluss tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. Dezember 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

09.09.2021
Corona Test – „Testung des eigenen Praxispersonals“
Aktualisiert am 08.09.202

02.07.2021
Aktualisierte Testverordnung für Zahnarztpraxen Mehr

24.06.2021
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine weitere Verlängerung der Corona-Hygienepauschale bis zum 30. September verständigt.  Mehr

22.03.2021Pandemiezuschlag für ZA-Praxen in der GKV
https://www.kzbv.de/informationen-fuer-praxen.1371.de.html

18.03.2021
Hygienepauschale bis 30. Juni verlängert
Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. Juni 2021 verständigt. Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 39. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann ab dem 01. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.

Beschluss Nr. 39 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:
Zur  Abgeltung  der  aufgrund  der  COVID-19-Pandemie  immer  noch  bestehenden  erhöhten  Aufwände  für  Schutzkleidung  etc.  kann  der  Zahnarzt  die  Geb.-Nr.  3010  GOZ  analog  zum  Einfachsatz  (=  6,19  Euro),  je  Sitzung,  zum  Ansatz  bringen.  Auf  der  Rechnung  ist  die  Geb.-Nr. mit  der  Erläuterung  „3010 analog erhöhter  Hygieneaufwand“  zu  versehen.  Dem  entsprechend  kann  ein  erhöhter  Hygieneaufwand  dann  jedoch  nicht  gleichzeitig  ein  Kriterium  bei  der  Faktorsteigerung  nach  §  5  Abs.  2  darstellen.  Dieser  Beschluss  tritt  am  1.  April  2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen. Quelle: BZÄK

23.02.2021
KZVB: Zahnärzte und ZFA sollten Impf-Anmeldung aktualisieren
https://www.kzvb.de/coronavirus/impfung#c2448

16.03.2021
AstraZeneca: Bayerische Zahnärzte erwarten objektive Prüfung
https://www.kzvb.de/presse/presseinformationen/presseinformation-16032021

15.03.2021
Corona-Testverordnung
https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/corona-test.html

01.02.2021
Keine FFP2-Maskenpflicht für Zahnärzte und Personal
Aus der neuen Verordnung leitet sich aber keine Verpflichtung zum dauerhaften Tragen einer FFP2-Maske für Zahnärzte und deren Personal während der Behandlung ab. Hier gelten wie bisher die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI).https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_ffp2-maskenpflicht.html

18.01.2021
Zahnärzte und ihre ZFA werden in Bayern jetzt vorrangig geimpft
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_corona_impfung_zahnaerzte_personal_hoechste_prioritaet.html

07.01.2021
Gesundheitsministerium: Söder ersetzt Huml durch Holetschek
https://www.br.de/nachrichten/bayern/soeder-versetzt-gesundheitsministerin-huml,SLJYUV4

06.01.2021
Positionspapier Zahnärzte zur Corona-Impfverordnung
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/210105_gem_Positionspapier_DGZMK_KZBV_BZAEK_Prio_Impfung.pdf

16.12.2020
Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2021 verlängert
https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/erneute-verlaengerung-der-hygienepauschale.html

01.12.2020: Ausnahmefristen erneut verlängert
Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz

Bezüglich der Aktualisierung de Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärzte und Zahnärztliches Personal hatte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) während der Corona-Pandemie ursprünglich empfohlen, dass ablaufende 5-jährige Aktualisierungsfristen bis zum 31.12.2020 ohne weitere Prüfung als eingehalten gelten, wenn die bereits angemeldete Kursteilnahme danach zum nächstmöglichen, beim Kursveranstalter verfügbaren Termin, erfolgt.

Diese Empfehlung wurde nun vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz erneut um ein weiteres Jahr, also bis zum 31.12.2021, verlängert. Der Kursteilnehmer sollte sich dabei jede Kursabsage vom Kursanbieter schriftlich bestätigen lassen und aufbewahren. Dies auch für den Fall, dass eine Teilnahme deshalb nicht möglich ist, weil der Kursanbieter wegen Coronaschutzmaßnahmen die Teilnehmerzahl begrenzt.

18.11.2020
Rezept muss Dosierung enthalten – Änderung der AMVV seit 1. November in Kraft
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/10/30/dosierung-oder-dj-muessen-ab-sonntag-aufs-rezept

30.10.2020:
Aufrechterhaltung der zahnmedizinischen Versorgung ab 02.11.2020
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_aufrechterhaltung_zahnmedizinische_versorgung_ab_november.html

01.10.2020:
Hygienepauschale bis zum 31.12.2020 verlängert – aber nur zum 1,0-fachen Satz
http://zbv-schwaben.de/wp-login.php?redirect_to=http%3A%2F%2Fzbv-schwaben.de%2Fwp-admin%2F&reauth=1

01.09.2020
Neue Bema-Positionen ab Oktober: Zahnärztliche Videosprechstunden
https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-1-9-2020.1422.de.html

01.09.2020
Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis 2021: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Beschaeftigung-fuer-alle.html

14.08.2020
BZÄK zur WHO-Meldung, nicht dringende Zahnbehandlungen zu verschieben:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pm20/200812_WHO.pdf

08.08.2020
Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Die Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten ist am 08.08.2020 in Kraft getreten.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.htmlTestpflicht

10.07.2020
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird auf 18 Monate verlängert
https://www.zwp-online.info/zwpnews/dental-news/branchenmeldungen/kurzarbeitsentschadigung-verlangerung-der-bezugsdauer-auf-18-monate

08.07.2020
Praxisbegehungen in Bayern erst ab 1. Oktober 2020
http://www.blzk.de/pressemeldungen

06.07.2020
Corona-Hygienepauschale bis 30.09.2020 verlängert
https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/corona-hygienepauschale-bis-herbst-verlaengert.html

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Probleme beim „Lernen zuhause“ aufgetreten. Der ZBV Schwaben hat sich deshalb mit diesem Schreiben an die Ausbildungsbetriebe gewandt.

Diese Anzeige des ZBV Schwaben erschien am 11. Mai 2020
in der Augsburger Allgemeinen.


Betrügerische E-Mails zur Soforthilfe „Corona-Zuschuss“ im Umlauf

Info: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/


Pressemitteilung des ZBV Schwaben vom 8.5.2020

Keine Angst vor dem Zahnarztbesuch
Notwendige Behandlungen nicht weiter aufschieben

Augsburg. Es gibt keinen Grund, die zahnärztliche Behandlung aufzuschieben. Das teilt
der Zahnärztliche Bezirksverband Schwaben (ZBV Schwaben) für die Zahnarztpraxen im
Regierungsbezirk Schwaben mit. Die Praxen sind geöffnet und behandlungsbereit und
erfüllen natürlich die Hygienevorschriften.

Kein Patient muss Sorge haben, dass seine Zahnschmerzen nicht behandelt werden. Auch angefangene Behandlungen und notwendige Prophylaxe-Maßnahmen werden fortgeführt. „Wer zum Zahnarzt muss und möchte, sollte das mit Blick auf die eigene Mundgesundheit nicht weiter aufschieben“, sagt Dr. Andrea Jehle aus Illertissen, 2. Vorsitzende des ZBV Schwaben.
Sinnvollerweise empfiehlt sich vorab ein Anruf in der Zahnarztpraxis zur Terminvereinbarung.
Auf diese Weise lässt sich die Wartezeit auf ein Minimum begrenzen und der gebotene Abstand,
der auch in der Zahnarztpraxis gilt, einhalten.

Zahnärzte müssen seit jeher höchste hygienische Anforderungen erfüllen und wissen damit
auch umzugehen, arbeiten sie doch dort, wo sich Bakterien und Viren meist zuerst einnisten: im
Mund- und Rachenbereich. „Wir schützen unsere Patienten/innen, unsere Mitarbeiter/innen und uns Zahnärzte/innen schon seit vielen Jahrzehnten erfolgreich durch effiziente Hygienemaßnahmen und ein etabliertes Qualitätsmanagement, wie vom Robert-Koch-Institut vorgeschrieben und dokumentiert“, bestätigt Dr. Werner Krapf, Vorsitzender der Bezirksstelle Schwaben der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Unter Beachtung aller Hygienevorschriften ist eine Übertragung von Covid19 in der Zahnarztpraxis nach derzeitigem Kenntnisstand nahezu ausgeschlossen.

Die gesamte Pressemitteilung als pdf-Datei


Ausgabeprozess zum elektronischen Heilberufsausweis
(EHBA) durch die BLZK

Information der BLZK


Antrag auf Soforthilfe für Freiberufler und Unternehmen

Antragsformular


Maßnahmenpaket der Zahnärzteschaft zum Coronavirus

11.05.2020
Jetzt doch Kurzarbeitergeld für ZA-Praxen – meint die BZÄK: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Kurzarbeitergeld_in_der_Zahnarztpraxis.pdf

28.04.2020
Der Schutzschirm für Zahnärzte als reines Darlehen? :https://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-27-4-2020.1388.de.html

22.04.2020
G-BA: AU per Telefon bleibt: https://www.zm-online.de/news/politik/au-per-telefon-bleibt/

16.04.2020
Söder/Bayern: Normale OPs und Besuche beim Arzt sollen wieder stattfinden (bei 17:35 min.)
https://www.youtube.com/watch?v=8XOuUo4tQCI&feature=emb_rel_pause

14.04.2020
RKI aktualisiert Empfehlungen zu Atemschutzmasken
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Ressourcen_schonen_Masken.pdf?__blob=publicationFile

13.04.2020
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verkündet, dass auch die Einnahmeausfälle von u.a. Zahnärzten abgefedert werden sollen.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

10.04.2020
BW-Landesregierung schränkt mit der neuen Corona-Verordnung die zahnmedizinische Versorgung massiv ein. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

08.04.2020
Extravergütung für erhöhten Schutzaufwand: GOZ 3010 analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung
https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/goz-extraverguetung-fuer-schutzausruestung-in-zahnarztpraxen.html

Schreiben der KZVB an die Katastrophenschutzbehörden in Bayern:
https://www.kzvb.de/fileadmin/user_upload/Zahnarztpraxis/Coronavirus/Versorgungs_zahn_aerzte.pdf

Siehe Pressemitteilung des ZBV Schwaben vom 27.3.2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus – 25.3.2020:

Informationen, welche Änderungen zum Coronavirus auf der BZÄK-Website (https://www.bzaek.de/coronavirus) vorgenommen wurden:


Weitere Links für Zahnarztpraxen:

Arbeitsrechtliches Informationsblatt der Bundeszahnärztekammer: https://www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene/sars-cov-2covid-19.html
Konkrete Infos von Experten zum Virus: www.kzbv.de/coronavirus
10 wichtigsten Hygienetipps des BZgA für ZFA: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Plakat-10-Hygienetipps.pdf
Orientierungshilfe für Ärzte/innen des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Massnahmen_Verdachtsfall_Infografik_Tab.html 

BLZK-Plakat „Herzlich willkommen – auch ohne Händeschütteln“: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/A7D3E5468EECE836C125852100403F29/$file/plakat_haende_schuetteln.pdf

BLZK-Plakat „Hände richtig reinigen“: https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/A225E8B2D7BA98E9C125852100403F2C/$file/plakat_haende_waschen.pdf